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Ligmincha Deutschland e. V. wurde im Jahr 2006 unter der spirituellen Leitung von HH gegründet Nyima Rinpoche Lungtok Tengpai, Geshe Tenzin Wangyal Rinpoche und Namdak Lopon Rinpoche. Der Hauptsitz ist in Frankfurt am Main. Ligmincha Deutschland unterstützt die alte Tradition Yungdrung Bon.

Ligmincha Deutschland


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country   Germany
adress   65719 Hofheim-Langenhain,, Eppsteiner 63, 65719 Hofheim-Langenhain, Rigpa Centrum, Dreieichstraße 39, 60594 Frankfurt
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Inhalt und Ziel sind die Pflege der antiken tibetischen Tradition des Yungdrung-Bön. Der gemeinnützige Verein dient der Erhaltung, Verbreitung und Vertiefung der Kenntnis und des Wissens über die autochthonen Kulturen Tibets und seiner Nachbarländer, des von dort überlieferten Gedankengutes, der Belehrungen der Buddhas und insbesondere des Dzogchen auf nationaler und internationaler Ebene. Im Dzogchen wird über die Natur des Geistes und die Natur aller Wesen gelehrt. Dzogchen zeigt einen Weg auf, wie die Natur des Geistes entdeckt werden kann.

Zweck des Vereins ist die Pflege der Yungdrung-Bön-Tradition. Der Verein widmet sich mildtätigen, religiösen und kulturellen Aufgaben. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch und umfasst die folgenden Gebiete:

  • Religiöse Unterweisung, Weitergabe und Erhaltung der Yungdrung-Bön-Tradition, durch z. B.
  • Aufbau und Unterstützung von lokalen Praxisgruppen durch Instruktoren aus Deutschland und dem Ausland,
  • Bereitstellung von Räumlichkeiten, in denen religiöse Veranstaltungen durchgeführt werden,
  • Durchführung von Veranstaltungen (religiöse Praxis, Meditation, Vorträge, Seminare, Kongresse).
  • Übersetzung von Materialien und Texten und deren Edition auf allen Medien,
  • Vorträge über tibetische Medizin,
  • Ideelle und finanzielle Unterstützung von Personen und klösterlicher Gemeinschaften, die sich mit der Pflege und Überlieferung der Yungdrung-Bön-Tradition durch Studium und religiöse Praxis befassen,
  • Beihilfen i. S. d. § 53 AO zum notwendigen Unterhalt von Yungdrung-Bön-Gemeinschaften und der darin Studierenden, sowie dort beherbergter Personen wie Waisen, Flüchtlingen, Kranken, Alten und sonstigen Bedürftigen  (z.B. Unterbringung, Ernährung, Unterrichtung, medizinische Versorgung)
  • Mitfinanzierung von Unternehmungen im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO, die der Bewahrung der Yungdrung-Bön-Tradition dienlich sein können, wie beispielsweise Grunderwerb, bauliche Maßnahmen.

source: http://www.ligmincha.de/de/ueber-uns/satzung.html



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